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   OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2004 - 1 L 357/03   

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https://dejure.org/2004,29333
OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2004 - 1 L 357/03 (https://dejure.org/2004,29333)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.01.2004 - 1 L 357/03 (https://dejure.org/2004,29333)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 1 L 357/03 (https://dejure.org/2004,29333)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist; Unverschuldete Hinderung an der Fristwahrung bei einer fehlerhaften Anfertigung der Rechtsmittelschrift durch die Bürokraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 385
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.11.1982 - 9 B 14473.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versäumung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2004 - 1 L 357/03
    Nach ständiger Rechtsprechung gehört die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift wegen der Bedeutung dieser Tätigkeit und der inhaltlichen Anforderungen an einen solchen Schriftsatz zu den Geschäften, die der Rechtsanwalt nicht seinem Büropersonal überlassen darf, ohne das Arbeitsergebnis vor der Unterzeichnung selbst auf Richtigkeit und Vollständigkeit, auch bezüglich der Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts, sorgfältig zu überprüfen (BVerwG, B. v. 16.11.1982 - 9 B 14473/82 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 128; OVG Hamburg, B. v. 4.9.1997 - OVG Bs IV 68/97 -, NJW 1998, 696 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 04.09.1997 - Bs IV 68/97

    Zulassung der Beschwerde; Frist; Rechtsmittelgericht; Rechtsmittelverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2004 - 1 L 357/03
    Nach ständiger Rechtsprechung gehört die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift wegen der Bedeutung dieser Tätigkeit und der inhaltlichen Anforderungen an einen solchen Schriftsatz zu den Geschäften, die der Rechtsanwalt nicht seinem Büropersonal überlassen darf, ohne das Arbeitsergebnis vor der Unterzeichnung selbst auf Richtigkeit und Vollständigkeit, auch bezüglich der Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts, sorgfältig zu überprüfen (BVerwG, B. v. 16.11.1982 - 9 B 14473/82 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 128; OVG Hamburg, B. v. 4.9.1997 - OVG Bs IV 68/97 -, NJW 1998, 696 m.w.N.).
  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 76/81

    Wiedereinsetzung - Verschulden - Rechtsmittelschrift - Korrektur - Zuverlässige

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2004 - 1 L 357/03
    Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1982, 2670) steht nicht entgegen, weil dort - anders als im vorliegenden Fall - der Anwalt einen Fehler bei der Adressierung bemerkt und dem Büropersonal zur Korrekturübergeben hatte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - 6 A 1891/16

    Übermittlung einer beglaubigten Abschrift eines Urteils durch Computerfax gegen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 9 B 6.92 -, juris, Rn. 2, sowie Urteil vom 25. November 1977 - V C 12.77 -, BVerwGE 55, 61 = juris, Rn. 11; OVG S.-A., Beschluss vom 29. Januar 2004 - 1 L 357/03 -, NVwZ-RR 2004, 385.

    So auch OVG S.-A., Beschluss vom 29. Januar 2004 - 1 L 357/03 -, a. a. O., S. 386.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2010 - 18 B 139/10

    Zulässigkeit einer Beschwerde und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 1982 9 B 14473.82 , Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 128; Hamb. OVG, Beschluss vom 4. September 1997 OVG Bs IV 68/97 , NJW 1998, 696; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 29. Januar 2004 1 L 357/03 , NVwZ-R 2004, 385.
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